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Wahl einer Schwerbehindertenvertretung:
Zunächst ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen zur Wahl einer Schwerbehindertenvertretung gemäß § 94
Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) vorliegen. Dies ist gegeben, wenn wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind. Ist in einem Betrieb keine Schwerbehindertenvertretung vorhanden,
werden nach § 1 Abs. 2 der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretung (SchwbVWO) der Wahlvorstand und die/der Vorsitzende/r in einer Versammlung der Schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen
gewählt. Zu dieser Versammlung können drei Wahlberechtigte oder der Betriebs- oder Personalrat, in unserem Fall die Mitarbeitervertretung, einladen.
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
Wahlordnung Schwervehindertenvertretungen (SchwbVWO
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Formulare für die Durchführung der Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung:
Bei den hier bereitgestellten Formularen handelt es sich um Muster, die an den jeweiligen Bereich,
in dem die Wahl stattfindet, angepasst werden müssen. Die Mustervorlagen ersetzen nicht die Kenntnis der für die Wahl zu beachtenden Gesetze. Alleine die Wahlvorstände sind für die korrekte Durchführung der Wahl
verantwortlich.
Bei Durchführung der Versammlung zur Bildung eines Wahlausschusses durch die MAV: Anforderung der Liste der Schwerbehinderten Einladungsschreiben
Formulare für den Wahlausschuss: Annahme des Amtes als Wahlvorstand Niederschrift einer Sitzung des Wahlvorstandes
Wahlausschreiben Begleitschreiben zur Liste der Wahlberechtigten Liste der Wahlberechtigten Wahlvorschlag - Vertrauensperson Wahlvorschlag - stellvertretendes Mitglied Nachfrist Wahlvorschläge Bekanntmachung der Bewerber Merkblatt zur Briefwahl Persönliche Erklärung - Wähler Stimmzettel Sitzungsniederschrift der Wahl Benachrichtigung der gewählten Bewerber
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