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Auf dieser Seite werden die Texte der Dienstvereinbarungen, die im Bereich der DIAG-MAV A Trier
abgeschlossen wurden eingestellt.
Eine Dienstvereinbarung gilt nur zwischen den Parteien, die diese schließen bzw. für den in der
Dienstvereinbarung genannten Geltungsbereich. Es handelt sich hierbei um ein Verhandlungsergebnis, das auf einem ausgehandelten Kompromiss beruht. Sie sollten daher nicht vorbehaltlos übernommen oder als Vorlage für
Verhandlungen dienen. Als Orientierungsrahmen können sie hilfreich sein.
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