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Archiv 2010 (1. Halbjahr)

Auf dieser Seite werden die Texte der Dienstvereinbarungen, die im Bereich der DIAG-MAV A Trier abgeschlossen wurden eingestellt.

Eine Dienstvereinbarung gilt nur zwischen den Parteien, die diese schließen bzw. für den in der Dienstvereinbarung genannten Geltungsbereich. Es handelt sich hierbei um ein Verhandlungsergebnis, das auf einem ausgehandelten Kompromiss beruht. Sie sollten daher nicht vorbehaltlos übernommen oder als Vorlage für Verhandlungen dienen. Als Orientierungsrahmen können sie hilfreich sein.
 

Dienstvereinbarung “Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz”

Dienstvereinbarung über einen Sozialplan (§§ 53, 42 Abs. 1 Nr. 11 MAVO-Trier)

Dienstvereinbarung über einen Sozialplan (§ 42 Abs. 1 Nr. 11 MAVO Trier)

Dienstvereinbarung über die Nutzung der elektronischen Kommunikation (§ 42 Abs. 1 Nr. 9 MAVO-Trier)

Dienstvereinbarung zu einer mobilen Arbeitszeit

Dienstvereinbarung zur Parkraumbewirtschaftung