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Ausgewählte Urteile aus dem außerkirchlichen Bereich:
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 16.2.2005, 7 AZR 330/04 Teilzeitbeschäftigtes Betriebsratsmitglied - Freizeitausgleich - Berechnung (s. hierzu auch BLENS, Dirk/BOSSAK, Carolin,
Freizeitausgleich bei Ganztagsschulungen für Teilzeitkräfte - Das Prinzip Ehrenamt auf dem Prüfstand, ZMV 6/2005, S. 280 ff)
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT Urteil vom 26.04.2005 - 5 C 11.04 Beschäftigungsverbot für schwangere Erzieherin ohne Mumps-Antikörper
BUNDESARBEITSGERICHT Beschluss vom 29.7.2005, 1 ABR 29/04
Neue Entscheidung zu Auswahlrichtlinien bei betriebsbedingten Kündigungen - Punkteschema für Sozialauswahl -
allgemeiner Unterlassungsanspruch des Betriebsrats.
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 11.04.2006, 9 AZR 610/05 Eine vom Arbeitgeber in einem Formulararbeitsvertrag aufgestellte Klausel, nach welcher der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber getragene
Ausbildungskosten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne jede Rücksicht auf den Beendigungsgrund zurückzahlen muss, ist unwirksam. Sie benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen.
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 14.12.2006, 8 AZR 763/05 Nach §
613a Abs. 5 BGB ist ein Arbeitnehmer vom bisherigen Arbeitgeber oder vom neuen Betriebsinhaber über einen Betriebsübergang zu unterrichten. Die Unterrichtung dient dazu, dem betroffenen Arbeitnehmer eine
ausreichende Wissensgrundlage für die Ausübung des Widerspruchsrechts zu geben. Unter anderem muss sorgfältig über die rechtlichen Folgen des Betriebsübergangs informiert werden. Eine Unterrichtung, die den
Arbeitnehmer fehlerhaft über die Haftung des bisherigen Arbeitgebers und des neuen Betriebsinhabers über Verpflichtungen gem. § 613a Abs. 2 BGB informiert, ist nicht ordnungsgemäß, so dass sie die einmonatige Frist
des Arbeitnehmers, dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses gem. § 613a Abs. 6 BGB zu widersprechen, nicht auslöst.
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