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Die 15. Fachtagung zum Kirchlichen Arbeitsrecht mit dem Thema "Die Gestaltung
des kirchlichen Arbeitsrechts durch die Gerichte" am 5. und 6. März 2012 in Eichstätt und der vom Katholischen Sozialen Institut in Bad Honnef veranstaltete “4. Rheinische
Kirchenarbeitsrechtstag” am 02. Oktober 2012 sind vom Bistum Trier als Schulungsveranstaltung im Sinne des § 23 MAVO anerkannt.
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